Informationen für Ihren Einkauf im Fliesenparadies

AGB

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung, hierzu zählt insbesondere auch die Geltung von Bezugsvorschriften eines Käufers/ Auftraggebers.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 21 Kalendertagen verbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, sowie sie nicht ausdrü̈cklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Auftragserteilung

Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn wir die Bestellung bestätigt haben. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer / Auftraggeber eingereichten Unterlagen oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben. Die Preise gelten jeweils ab Werk, ohne Fracht bzw. Versandkosten und Verpackung, sie verstehen sich als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, diese ist getrennt ausgewiesen.

4. Zahlung

Unsere Rechnungen sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart -zahlbar rein netto Kasse in bar -oder bargeldlose Überweisung. Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einlösung als Erfü̈llung. Die Hereingabe bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Die dadurch anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Zahlungsbestimmungen:
a) Werk-, Werklieferungsvertrag
Falls nichts anderes vereinbart ist: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Montage- bzw. Lieferbeginn, 1/3 bei Rechnungslegung.
b) Kaufvertrag
Unsere Rechnungen sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart - zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum.

5. Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug hat die Zurückhaltung der Lieferung bzw. weiteren Leistungen durch uns zur Folge (§ 273 BGB). Nach Inverzugsetzung sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zur Bundesbank zu erbeben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offenstehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer unter Androhung der anschließenden Kü̈ndigung gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen, den Vertrag schriftlich zu kü̈ndigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadensersatzansprü̈che zu stellen. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers / Auftraggeber sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.

6. Lieferung und Montage

Lieferung ab Werk erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Der Käufer / Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur verlangen, wenn er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein umgehender Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und die vereinbarte Zahlung gem. Ziff. 4 bei uns eingegangen ist. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

7. Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen, Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Lieferungen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Ist die Geltung der VOB vereinbart, regelt sich die Abnahme nach der darin enthaltenen Bestimmung. Ansonsten können wir, wenn der Käufer / Auftraggeber die Abnahme nach angezeigter Fertigstellung nicht durchführt, unter Hinweis auf die Rechtsfolge eine Nachfrist von 14 Kalendertagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gilt die Abnahme als erfolgt, die Vergütung wird fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt.

8. Mängel und Gewährleistung

Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich und soweit das Gesetz keine kürzere Frist vorschreibt, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich - spätestens 6 Monaten nach Entdeckung schriftlich unter Beifügung von Belegen zu rügen. Bei Nichtbeachtung gehen Gewährleistungsansprüche auf Grund behaupteter Mängel verloren. Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen bzw. denen der VOB, soweit diese Vertragsgrundlage ist. Der Abnehmer kann Mängelrügen nur erheben, wenn er Gelegenheit gibt, die Stichhaltigkeit der Rüge an Ort und Stelle nachzuprüfen. Im Falle einer begründeten Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Ware oder mangelfreier Teile und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung verpflichtet. Das insoweit zustehende Wahlrecht ist innerhalb angemessener Frist zu erklären. Wir sind berechtigt, Nachbesserungsarbeiten auch durch von uns beauftragte Dritte ausführen zu lassen.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer / Auftraggeber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, überträgt der Auftraggeber, falls hier durch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf uns, der Höhe nach jedoch beschränkt auf den Wert der Vorbehaltsware. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggeber / Käufer insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die zu erbringende Leistung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Tettnang. Gerichtsstand ist, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, Tettnang.